Betriebliche Altersvorsorge

    bAV: Mitarbeiterbindung durch Zukunftsvorsorge

    Stärken Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität mit einer rechtssicheren und steueroptimierten betrieblichen Altersvorsorge. Wir begleiten Sie von der Strategieentwicklung bis zur vollständigen Umsetzung.

    Rechtssicher
    Steueroptimiert
    Mitarbeiterbindung
    Wegweiser von Altersarmut zu Vorsorge - Symbolbild für betriebliche Altersvorsorge als Weg zur finanziellen Sicherheit im Alter

    Häufige Fragen zur bAV

    Wer haftet, wenn die bAV im Unternehmen fehlerhaft umgesetzt ist?

    Der Arbeitgeber. Er steht für die zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn er einen externen Versorgungsträger nutzt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Typische Haftungsrisiken sind ein fehlender Arbeitgeberzuschuss, unklare oder fehlende Versorgungsordnungen und unzureichende Information der Beschäftigten.

    Welche Durchführungswege gibt es in der bAV?

    Es gibt fünf: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage). Sie unterscheiden sich bei Steuer, Sozialversicherung, Bilanzierung und Haftung. Welcher Weg passt, hängt von Unternehmensgröße, Zielgruppe und vorhandenen Zusagen ab.

    Was muss ich Beschäftigten zur bAV schriftlich mitteilen?

    Wird die bAV über einen Versorgungsträger durchgeführt, muss der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz Name und Anschrift dieses Versorgungsträgers schriftlich mitteilen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 NachwG). Eine klare Versorgungsordnung sorgt zusätzlich dafür, dass Regeln für alle nachvollziehbar und einheitlich sind.

    Gibt es eine Förderung für Beschäftigte mit geringem Einkommen?

    Ja. Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn in eine bAV für Beschäftigte mit geringem Einkommen ein, erhält er 30 % davon über die Lohnsteuer zurück (§ 100 EStG). 2026 gilt dies bis zu einem Monatslohn von 2.575 Euro und einem Beitrag von bis zu 960 Euro im Jahr; ab 2027 steigen die Grenzen durch das BRSG II.

    Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

    Warum betriebliche Altersvorsorge?

    Mitarbeiterbindung

    Erhöhen Sie die Loyalität Ihrer Mitarbeiter durch attraktive Zusatzleistungen.

    Steuervorteile

    Nutzen Sie steuerliche Förderungen und reduzieren Sie Lohnnebenkosten.

    Rechtssicherheit

    Erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und minimieren Sie Haftungsrisiken.

    Unsere bAV-Leistungen

    Strategieentwicklung & Bedarfsanalyse

    Individuelle Analyse Ihrer Unternehmenssituation und Entwicklung einer maßgeschneiderten bAV-Strategie.

    Rechtssichere Versorgungsordnung

    Erstellung und Implementierung rechtssicherer Versorgungsordnungen nach aktuellen Gesetzesvorgaben.

    Steueroptimierung

    Optimale Ausnutzung steuerlicher Förderungen und Minimierung der Lohnnebenkosten.

    Digitale Verwaltung

    Moderne IT-Lösungen für die effiziente Verwaltung und rechtskonforme Dokumentation.

    Mitarbeiterkommunikation

    Professionelle Aufklärung und Beratung Ihrer Mitarbeiter zu den bAV-Möglichkeiten.

    Laufende Betreuung

    Kontinuierliche Überwachung der Compliance und Anpassung an Gesetzesänderungen.

    Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

    Was sind die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge?

    Die bAV kennt fünf Durchführungswege nach BetrAVG: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. Die Direktversicherung ist am verbreitetsten und einfachsten umzusetzen. Unterstützungskassen bieten maximale Flexibilität und unbegrenzte steuerliche Absetzbarkeit, erfordern aber externe Träger. Die Wahl hängt von Unternehmensgröße, Steueroptimierungszielen und administrativem Aufwand ab.

    Welche Arbeitgeberpflichten bestehen bei der betrieblichen Altersvorsorge?

    Arbeitgeber müssen seit 2019 bei Entgeltumwandlung mindestens 15% Zuschuss zahlen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Zusätzlich besteht eine Informationspflicht nach § 1a Abs. 1 BetrAVG: Mitarbeiter sind über ihre Rechte auf Entgeltumwandlung aufzuklären. Das Nachweisgesetz 2022 verlangt schriftliche Dokumentation aller bAV-Vereinbarungen. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder und Schadensersatzansprüche mit 30-jähriger Verjährung.

    Wie hoch sind die steuerfreien Beiträge zur bAV 2026?

    2026 sind bAV-Beiträge bis 8 % der BBG steuerfrei (8.112 € jährlich bzw. 676 € monatlich). Zusätzlich bleiben 4 % der BBG (4.056 € jährlich bzw. 338 € monatlich) sozialversicherungsfrei. Diese Grenzen gelten für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Unterstützungskassen und Direktzusagen unterliegen anderen Regelungen mit potenziell höheren Freibeträgen gemäß § 4d EStG.

    Was ist der Unterschied zwischen Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierter bAV?

    Bei Entgeltumwandlung verzichtet der Mitarbeiter auf Gehalt zugunsten von bAV-Beiträgen. Der Arbeitgeber muss mindestens 15% Zuschuss leisten. Bei arbeitgeberfinanzierter bAV trägt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig, ohne Gehaltskürzung. Steuerlich sind beide Wege attraktiv, aber die arbeitgeberfinanzierte Variante stärkt die Mitarbeiterbindung deutlich stärker und vermeidet das Problem sinkender Netto-Renten durch Sozialversicherungsbeiträge.

    Welche bAV-Durchführungswege sind insolvenzgeschützt?

    Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind automatisch insolvenzgeschützt, da die Ansprüche extern versichert sind. Bei Direktzusagen und Unterstützungskassen greift der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der seit 1974 alle Leistungen bei Arbeitgeberinsolvenz absichert. Der PSVaG wird durch Beiträge aller Arbeitgeber mit diesen Durchführungswegen finanziert und garantiert hundertprozentige Sicherheit der Versorgungsansprüche.

    Wie wirkt sich bAV auf die gesetzliche Rente aus?

    Entgeltumwandlung reduziert das sozialversicherungspflichtige Gehalt und damit die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Pro 100€ monatlicher Entgeltumwandlung sinkt die spätere gesetzliche Rente um etwa 4-5€. Dieser Effekt wird jedoch durch die bAV-Leistung und den 15%-Arbeitgeberzuschuss mehr als ausgeglichen. Arbeitgeberfinanzierte bAV vermeidet diesen Rentenkürzungseffekt vollständig, da kein Gehaltsverzicht erfolgt.

    Rechtsgrundlagen: Betriebsrentengesetz (BetrAVG), Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 63, § 4d, Sozialgesetzbuch (SGB) IV § 1 Abs. 1 Nr. 9, Nachweisgesetz (NachwG) 2022. Alle Angaben basieren auf aktueller Rechtslage 2026 (Stand: Oktober 2026) und erfolgen ohne Gewähr.

    Starten Sie jetzt mit Ihrer bAV-Strategie

    Nutzen Sie die Chancen der betrieblichen Altersvorsorge für Ihr Unternehmen. Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich zu allen Durchführungswegen, Arbeitgeberpflichten und Steuervorteilen.