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    In Kraft seit 22. Januar 2026

    BRSG II: Das Zweite Betriebsrenten­stärkungs­gesetz

    Was kommt auf Arbeitgeber und Beschäftigte zu? Alle wichtigen Änderungen im Überblick.

    Hintergrund & Ziele

    Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) wurde am 21. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend am 22. Januar 2026 in Kraft getreten. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung als selbstverständlichen Teil der Alterssicherung weiter zu stärken – besonders bei Geringverdienenden und in kleinen Unternehmen.

    1. Bessere Förderung für Geringverdiener:innen

    2026 gilt noch: Einkommensgrenze 2.575 € brutto monatlich, max. 960 € Beitrag, max. 288 € Förderung. Ab 1. Januar 2027 werden Geringverdiener noch stärker gefördert:

    • Dynamisierte Einkommensgrenze: 3 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (auf Basis 2026: 3.042 € brutto monatlich)
    • Höhere Förderung: Maximal 1.200 € jährlicher Arbeitgeberbeitrag (30% Förderquote = max. 360 €)
    • Dynamisierung: Die Grenze steigt künftig automatisch mit der Beitragsbemessungsgrenze

    2. Ausbau der Sozialpartnermodelle

    BRSG II öffnet Sozialpartnermodelle mit reiner Beitragszusage („Defined Contribution") nun auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber.

    Voraussetzungen:

    • Umsetzung durch Betriebsvereinbarungen
    • Mindestzuschuss von 20% erforderlich

    3. Opting-Out und automatische Entgeltumwandlung

    Auch nichttarifgebundene Betriebe können automatische Entgeltumwandlungsmodelle mit Opting-Out einführen, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 20 % leistet.

    Mehr Flexibilität für KMU:

    Umsetzung via Betriebsvereinbarung möglich, sofern die Zuschussvoraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum.

    4. Flexibler Rentenbezug & Abfindungen

    Vorzeitiger Rentenbezug

    • Betriebsrente auch bei Teilerwerbsrente möglich
    • Abschläge flexibler geregelt

    Abfindungsflexibilität

    • Abfindungsgrenze für kleine Anwartschaften steigt von 1 % auf 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße
    • Einzahlung in gesetzliche RV möglich

    5. Aufsicht & Digitalisierung

    Pensionskassen profitieren:

    • • Flexiblere Anlagevorschriften
    • • Bessere Pufferbildung für renditestärkere Strategien
    • • Sicherheitsstandards bleiben gewährleistet

    Weniger Bürokratie:

    PSVaG und Versicherungsträger werden digitalisiert – automatisierte Prozesse sparen Zeit und Kosten.

    Fazit: Warum lohnt sich BRSG II?

    Bessere Förderung für Geringverdiener:innen durch höhere Beträge und dynamisierte Einkommensgrenze
    Mehr Anschlussmöglichkeiten für kleinere Unternehmen – auch ohne Tarifbindung
    Opting-Out-Modelle möglich über Betriebsvereinbarungen – mehr Flexibilität
    Modernisierte Prozesse durch Digitalisierung erleichtern die Umsetzung

    Das Ziel: Die bAV wird leichter zugänglich, kosteneffizienter und attraktiver

    Damit mehr Menschen später ein sorgenfreies Alter ermöglichen können.

    ✅ Nutzen Sie die neuen Spielräume im BRSG II

    Sichern Sie sich rechtliche Klarheit & Förderung für Ihre Belegschaft. Unsere Experten beraten Sie gerne zu den neuen Möglichkeiten und helfen bei der optimalen Umsetzung in Ihrem Unternehmen.