Betriebliche Versorgung für Unternehmen
bAV, bKV und Geschäftsführerversorgung – strategisch gedacht.
Wir entwickeln rechtssichere, steueroptimierte Versorgungskonzepte für Unternehmen – bAV, bKV und Geschäftsführerversorgung aus einer Hand. Seit über 22 Jahren, deutschlandweit.
- 22+
- Jahre Erfahrung
- 500+
- Unternehmen betreut
- 1.100+
- umgesetzte Projekte
- 14.000+
- Mitarbeitende im Netzwerk
- 10 Mio. €+
- Steuerersparnis für Kunden
Neu ab 2027: Altersvorsorgedepot
Jetzt setzt sogar der Staat auf die Börse.
Bis zu 540 € Zulage pro Jahr plus Steuervorteil. Altersvorsorge geht heute nicht mehr ohne Beratung: Wir vergleichen mit Ihnen Altersvorsorgedepot und bAV, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind.
Kurz erklärt
Was ist bAV und was ist bKV?
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine vom Arbeitgeber zugesagte Altersvorsorge. 2026 sind bis zu 8.112 € im Jahr steuerfrei und bis zu 4.056 € sozialabgabenfrei; bei Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist ein Gruppenvertrag, den der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden abschließt – mit Budgettarifen ohne Gesundheitsprüfung. Der Arbeitgeberzuschuss ist bis 50 € monatlich als Sachlohn steuer- und beitragsfrei.
Die JCD Strategie & Consulting GmbH berät Arbeitgeber deutschlandweit seit über 22 Jahren zu beiden Themen – unabhängig, rechtssicher und steueroptimiert.
Leistungen
Unsere Leistungen für Arbeitgeber
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Rechtssichere Versorgungskonzepte von der Bestandsaufnahme bis zur Einführung. Wir prüfen Zusagen, Zuschüsse und Durchführungswege und begleiten die Umsetzung.
Mehr erfahrenBetriebliche Krankenversicherung (bKV)
Gesundheitsleistungen, die binden: Wir strukturieren bKV-Modelle passend zu Budget und Belegschaft. Inklusive Steuer- und Abrechnungsabstimmung.
Mehr erfahrenGeschäftsführerversorgung
Steueroptimierte Altersvorsorge für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer. Von der Statusfeststellung bis zur Versorgungszusage.
Mehr erfahrenDigitale bAV-Verwaltung & HR-Prozesse
Digitale Lösungen reduzieren den Verwaltungsaufwand in der bAV spürbar. Dokumentation und Abläufe erfüllen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Mehr erfahrenUnsere Arbeitsweise
So arbeiten wir
Bestand klären
Zusagen, Zuschüsse, Tarifbindung und Abrechnungsabläufe aufnehmen. Ergebnis: eine Übersicht mit priorisierten Handlungsfeldern.
Konzept entscheiden
Fördermodelle und Budget vergleichen; Regelwerk, Übergang und Zuständigkeiten mit Rechtsanwälten und Steuerberatern abstimmen.
Einführen und überprüfen
Mitarbeitende informieren, Beiträge abgleichen und jährlich offene Fälle, Kosten und Förderregeln prüfen.
Zielgruppen
bAV und bKV für Ihre Branche
Steuerberater
bAV-Expertise für Ihre Mandanten.
Zur ZielgruppeKlinik & Gesundheitswesen
Versorgung für komplexe Personalstrukturen.
Zur ZielgruppeAutomobilindustrie
Tarifnahe Lösungen für Industriebetriebe.
Zur ZielgruppeBau & Handwerk
Praxistaugliche bAV für Handwerksbetriebe.
Zur ZielgruppeIT & Software
Benefits für umkämpfte Fachkräfte.
Zur ZielgruppeBildung
Versorgungskonzepte für Bildungseinrichtungen.
Zur ZielgruppeÖffentlicher Dienst
Rechtssichere Lösungen für öffentliche Träger.
Zur ZielgruppeBeratungsbranche
Versorgung für projektorientierte Teams.
Zur ZielgruppeThink ahead. Move smart.
Rechner & Checks
Rechner und Checks
Arbeitgeber-Pension-Risiko-Check
In wenigen Schritten prüfen, wo Ihr Unternehmen bei der bAV Haftungsrisiken trägt.
Jetzt startenJahresarbeitsentgelt-Rechner
Prüfen, ob die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird – inklusive Prognose.
Jetzt startenRendite- & Inflationsrechner
Reale Wertentwicklung von Vorsorgekapital unter Berücksichtigung der Inflation.
Jetzt startenWarum JCD
Warum JCD
Unabhängig & individuell
Wir sind keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.
Strategie statt Produktverkauf
Unser Ziel ist es, nachhaltige Versorgungskonzepte zu entwickeln, die zu Ihrer Unternehmensphilosophie passen.
Juristisch begleitet, wirtschaftlich gedacht
Durch die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern gewährleisten wir rechtssichere und wirtschaftlich optimale Lösungen.
„Unser Erfolg misst sich nicht an verkauften Produkten, sondern an nachhaltigen Lösungen, die Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitenden langfristig nutzen.“
Kundenstimmen
Was unsere Kunden sagen
„Dank JCD ist unsere bAV heute prüfungssicher und verstanden. Die Mitarbeiter schätzen die transparente Kommunikation.“
Dr. Sarah Müller
HR-Leitung, MedTech-Unternehmen
„Endlich eine bAV-Lösung, die zu unserem Betrieb passt und gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.“
Michael Schmidt
Geschäftsführer, Handwerksbetrieb
„Professionelle Unterstützung bei komplexen Mandantenfällen. Die Zusammenarbeit ist unkompliziert und zielführend.“
Andreas Weber
Steuerberater, Steuerberatungskanzlei
Häufige Fragen zu bAV und bKV
Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbieten?
Ja. Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) – 2026 bis zu 4.056 Euro im Jahr (4 % der Beitragsbemessungsgrenze). Der Arbeitgeber kann den Durchführungsweg bestimmen; bietet er keinen an, können Beschäftigte eine Direktversicherung verlangen. Zusätzlich gilt der Pflicht-Zuschuss von 15 %.
Wie hoch ist der Pflicht-Zuschuss des Arbeitgebers zur bAV?
Bei Entgeltumwandlung in Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds muss der Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Seit dem 1. Januar 2022 gilt das für alle Verträge, auch für ältere. Abweichungen sind nur durch Tarifvertrag möglich.
Wie viel kann 2026 steuer- und sozialabgabenfrei in die bAV fließen?
2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung bei 101.400 Euro jährlich. Steuerfrei sind bis zu 8 % davon, also 8.112 Euro im Jahr (676 Euro im Monat, § 3 Nr. 63 EStG). Sozialabgabenfrei sind bis zu 4 %, also 4.056 Euro im Jahr (338 Euro im Monat).
Was ändert sich durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II)?
Das BRSG II ist am 22. Januar 2026 in Kraft getreten. Unter anderem dürfen nun auch Arbeitgeber ohne Tarifvertrag eine automatische Entgeltumwandlung mit Abwahlmöglichkeit (Opting-out) einführen, wenn sie einen Zuschuss von mindestens 20 % leisten. Ab 2027 wird die Förderung für Geringverdienende ausgeweitet: Die Einkommensgrenze wird an 3 % der Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt, der förderfähige Beitrag steigt auf 1.200 Euro, der Förderbetrag auf bis zu 360 Euro im Jahr.
Wer berät Unternehmen deutschlandweit zu bAV, bKV und Geschäftsführerversorgung?
Die JCD Strategie & Consulting GmbH mit Sitz in Köln berät Unternehmen deutschlandweit seit über 22 Jahren zu betrieblicher Altersvorsorge, betrieblicher Krankenversicherung und Geschäftsführerversorgung – von der Prüfung bestehender Versorgungsordnungen über die Einführung bis zur digitalen Verwaltung. Schwerpunkte sind unter anderem Steuerkanzleien, Kliniken, Industrie, IT und öffentlicher Dienst. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen – keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Kontakt
Kontakt
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei – vor Ort in Köln oder remote für Unternehmen in ganz Deutschland.
Standort Köln
Rudolfplatz 3, 50674 Köln
Terminbuchung
Erstgespräch online buchen (45 Min., Teams)E-Mail
info@jcd-consulting.deRemote-Beratung
Deutschlandweit via Microsoft Teams
Nachricht senden
Hinweis: Das Formular wird direkt an info@jcd-consulting.de gesendet – DSGVO-konform und kostenfrei. Angebot der JCD Strategie & Consulting GmbH.